Satzung

Satzung

§ 2      Zweck und Ziel

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung durch die ideelle und finanzielle Unterstützung der Scharmützelsee-Grundschule, Berlin-Schöneberg, insbesondere durch Initiativen und Maßnahmen zum Lernen von Mitverantwortung und Toleranz.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Bereitstellung finanzieller Mittel aus Beiträgen und Spenden zur Förderung und Unterstützung folgender schulischer Schwerpunkte :

  1. Schulsozialarbeit, wie z.B. Kindercafé, Schulinsel etc.
  2. Projektinitiativen, wie z.B. Schulzeitung, Feste und Veranstaltungen
  3. Künstlerische Arbeit, wie z.B. Schulhausbemalung, Theater-, Kunst-, Foto- und Musikarbeit
  4. Umwelt- und Naturschutz, wie z.B. Gestaltung des Außengeländes (Schulhofbegrünung, Grüngruppe)
  5. Projektinitiativen im Bereich „Neue Medien“ einschl. Ausstattung des Computerbereichs
  6. Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, wie z.B. Sport-AGs
  7. Beschaffung von Sport- und Spielgeräten
  8. Förderung des sozialen Miteinanders, z.B. des Streitschlichter-Programms „Buddys“
  9. Beschaffung von Auszeichnungen und Preisen für schulische Wettbewerbe wie Vorlesetag, Känguru-Wettbewerb etc.
  10. Außendarstellung der Schule, z.B. Pflege der Webseite
  11. Unterstützung von Klassen-, Kurs- und Gruppenfahrten

§ 3      Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Diese Zwecke werden innerhalb des Fördervereins im Sinne des Steuerrechts durch ausschließlich und unmittelbare Maßnahmen zur Förderung der Satzungsziele erfüllt.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mittel zum Erreichen dieser Zwecke werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen aufgebracht. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

Satzung des Fördervereins als PDF-Datei.